MARIUS MUTSCHINSKI
Impressum & AGB
Impressum
Marius Mutschinski · munique.chef
Einzelunternehmer
Rupprechtstraße 6A
85399 Hallbergmoos
Deutschland
Inhaber: Marius Mutschinski
E-Mail: info@muniquechef.de
Website: muniquechef.de
Steuernummer: 115/253/92386
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Private Dining, Catering und Veranstaltungen · Stand 18.09.2026 · Version 1.1
1 Geltungsbereich und Vertragspartner
Vertragspartner ist Marius Mutschinski, Einzelunternehmer, Rupprechtstraße 6A, 85399 Hallbergmoos, E-Mail: info@muniquechef.de. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die vereinbarten Private-Dining-, Catering- und Veranstaltungsleistungen gegenüber Verbrauchern und Unternehmern. Maßgeblich ist die vor Vertragsschluss bereitgestellte Fassung. Individuell ausgehandelte Vereinbarungen haben Vorrang.
Diese Bedingungen gelten nicht automatisch für gesonderte Warenkäufe, Gutscheine ohne Veranstaltungstermin oder eigenständige Beratungsleistungen. Hierfür werden bei Bedarf gesonderte Bedingungen und Verbraucherinformationen bereitgestellt. Spätere Änderungen dieser AGB ändern bereits geschlossene Verträge nicht.
2 Buchung und Vertragsschluss
Angebote sind bis zur Auftragsbestätigung durch Marius Mutschinski unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Der Kunde kann innerhalb der im Angebot genannten Frist, sonst innerhalb von sieben Kalendertagen nach Erhalt, einen Auftrag in Textform, etwa per E-Mail, erteilen. Der Vertrag kommt durch die inhaltlich übereinstimmende Auftragsbestätigung von Marius Mutschinski zustande. Diese erfolgt innerhalb von fünf Kalendertagen nach Zugang des Kundenauftrags; andernfalls ist der Kunde nicht mehr an seinen Auftrag gebunden.
Eine Bestätigung mit Änderungen ist ein neues Angebot und bedarf der Zustimmung des Kunden. Die AGB werden dem Kunden vor seiner Beauftragung zugänglich gemacht. Eine reine Terminanfrage oder Reservierungsanfrage begründet noch keinen Vertrag. Bei ausdrücklich verbindlichen Angeboten gelten die darin genannte Annahmefrist und die gesetzlichen Regeln zum Vertragsschluss.
3 Leistungsumfang und Cateringpartner
Umfang und Preis ergeben sich aus dem bestätigten Angebot einschließlich Leistungsbeschreibung. Vereinbart werden insbesondere Menü, Gästezahl, Veranstaltungsort, Zeitrahmen, Personal, Geschirr, Ausstattung, Getränke sowie Anfahrt und weitere Pauschalen. Konzeption, Einkauf, Vorbereitung, Durchführung, Service, Auf- und Abbau sind insoweit enthalten, wie sie zur ausdrücklich vereinbarten Leistung gehören.
Marius Mutschinski kann geeignete Cateringpartner und sonstige Erfüllungsgehilfen einsetzen. Er bleibt für die von ihm geschuldeten Leistungen Vertragspartner und Ansprechpartner des Kunden und verantwortet deren Erfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Kunde wird mit seinen Ansprüchen nicht auf den Cateringpartner verwiesen. Eine ausdrücklich vereinbarte persönliche Mitwirkung von Marius Mutschinski bleibt geschuldet.
Nur wenn vor Beauftragung ausdrücklich eine reine Vermittlung einer klar bezeichneten Fremdleistung vereinbart wird, kommt der entsprechende Vertrag unmittelbar mit dem benannten Drittanbieter zustande. Die eigene Verantwortung für die Vermittlung bleibt unberührt.
4 Preise und Änderungen
Der bestätigte Preis ist für den vereinbarten Leistungsumfang verbindlich. Eigene Kalkulationsfehler, höherer interner Personalbedarf oder längere interne Arbeitszeiten berechtigen nicht zur nachträglichen Erhöhung. Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer und vorhersehbarer obligatorischer Kosten ausgewiesen. Gegenüber Unternehmern können Nettopreise zuzüglich Umsatzsteuer vereinbart werden.
Änderungen von Menü, Gästezahl oder Leistungsumfang werden vor Umsetzung mit dem Kunden abgestimmt. Mehr- oder Minderpreise und Auswirkungen auf den Ablauf werden vor Beauftragung mitgeteilt und gemeinsam vereinbart, grundsätzlich in Textform. Eine Änderung verursacht nicht automatisch Mehrkosten. Das ursprüngliche Angebot bleibt nachvollziehbar; Ergänzungen werden gesondert bestätigt. Individuelle Vereinbarungen haben gesetzlichen Vorrang.
Getränke nach Verbrauch und andere variable Positionen werden nur auf Grundlage zuvor vereinbarter Preise und Abrechnungsregeln berechnet. Verbrauch wird nachvollziehbar dokumentiert. Vereinbarte Budgetgrenzen werden ohne vorherige Freigabe nicht überschritten. Wünsche einzelner Gäste gelten nicht ohne Weiteres als kostenpflichtiger Zusatzauftrag des Kunden.
5 Zahlungsbedingungen
100 % des im bestätigten Angebot ausgewiesenen Gesamtbetrags für Speisen, Personal, Geschirr, Eventpauschale und Anfahrt sind im Voraus zu bezahlen. Der vollständige Zahlungseingang muss spätestens zehn Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn erfolgen, jedoch nicht vor Zugang der Rechnung. Die Vorausrechnung wird rechtzeitig übersandt. Das konkrete Fälligkeitsdatum wird in der Rechnung genannt. Eine individuell vereinbarte abweichende Zahlungsregelung hat Vorrang.
Bei Buchungen weniger als zehn Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn wird die Zahlungsfrist vor Vertragsschluss gesondert vereinbart. Es entsteht keine rückwirkende Fälligkeit.
Zusätzlich beauftragte Leistungen und vereinbarte Verbrauchspositionen, insbesondere Weine nach Verbrauch und freigegebene Verlängerungen, sind innerhalb von sieben Kalendertagen nach Zugang der prüffähigen Rechnung zu bezahlen. Die Rechnung bezieht sich auf das bestätigte Angebot und weist Ergänzungen sowie bereits geleistete Zahlungen gesondert aus.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Mahnkosten werden nur im gesetzlich zulässigen Umfang verlangt. Gesetzliche Aufrechnungs-, Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte bleiben bestehen. Ein Rücktritt oder eine Einstellung der Leistung wegen Nichtzahlung erfolgt nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen.
6 Zeitrahmen und zusätzliche Personalstunden
Der vereinbarte Veranstaltungs- und Servicezeitraum ergibt sich aus dem Angebot. Sofern dort nichts anderes vereinbart ist, endet der Gästeservice spätestens um 24:00 Uhr am Veranstaltungstag. Zur vereinbarten Leistung gehörende Vorbereitungs-, Fahrt-, Auf- und Abbauzeiten sind im bestätigten Preis enthalten, auch wenn sie außerhalb des Gästeservicezeitraums liegen. Kalkulierte Personalstunden sind deshalb nicht automatisch mit Anwesenheitsstunden am Veranstaltungsort gleichzusetzen.
Eine vom Kunden gewünschte Verlängerung oder sonstige zusätzliche Personalleistung ist nur bei verfügbarer Kapazität und nach vorheriger Abstimmung von Dauer, Mitarbeiterzahl und Preis möglich. Maßgeblich ist der vor Beauftragung ausgewiesene Stundenpreis; gegenüber Verbrauchern wird dieser als Gesamtpreis einschließlich Umsatzsteuer genannt. Bei Unternehmerkunden beträgt der Satz, sofern im Angebot nicht anders vereinbart, 85 Euro netto je Mitarbeiter und Stunde zuzüglich gesetzlich geschuldeter Umsatzsteuer.
Freigegebene Zusatzzeiten werden nach der tatsächlich zusätzlich erbrachten Zeit minutengenau abgerechnet und dokumentiert. Interne Verzögerungen oder Fehlkalkulationen des Auftragnehmers führen nicht zu Zusatzstunden zulasten des Kunden. Eine reine Bestätigung eines Stundenzettels ersetzt keine Beauftragung einer Zusatzleistung.
7 Gästezahl und Mitwirkung
Die endgültige Gästezahl ist spätestens 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen und zu bestätigen. Erfolgt keine neue Abstimmung, gilt die zuletzt vertraglich vereinbarte Zahl. Bei kurzfristiger Buchung gilt die in der Auftragsbestätigung festgelegte Gästezahl. Erhöhungen bedürfen der Bestätigung von Kapazität und Preis.
Reduzierungen sind in Textform mitzuteilen. Soweit keine kostenfreie Änderungsmöglichkeit vereinbart wurde, werden sie als Teilstornierung der betroffenen Leistungen nach Ziffer 9 abgerechnet. Es fällt nicht automatisch der volle Preis für entfallende Gäste an; ersparte Aufwendungen und anzurechnender anderweitiger Erwerb werden berücksichtigt. Unverändert benötigte, vereinbarte Fixleistungen bleiben davon unberührt.
Der Kunde stellt die im Angebot vereinbarten Voraussetzungen, insbesondere rechtzeitigen Zugang, geeignete Arbeitsflächen, Wasser, Strom und erforderliche Genehmigungen, bereit und informiert über relevante Besonderheiten des Veranstaltungsorts. Erkennbare Hindernisse werden frühzeitig gemeinsam geklärt. Zusätzliche Leistungen und deren Preis werden vorher abgestimmt; gesetzliche Ansprüche wegen schuldhaft verletzter Mitwirkungspflichten bleiben unberührt.
8 Allergien und Unverträglichkeiten
Der Kunde teilt alle ihm bekannten Allergien und Unverträglichkeiten der Gäste möglichst bei der Anfrage, spätestens bei der Menüfreigabe mit. Später bekannt werdende Angaben sind unverzüglich nachzureichen. Für die Küchenplanung sollen möglichst Angaben ohne Namen der betroffenen Gäste verwendet werden.
Die Umsetzbarkeit besonderer Ernährungsanforderungen wird geprüft und ausdrücklich abgestimmt. Eine vollständige Freiheit von Allergenen oder Kreuzkontaminationen wird nur zugesagt, wenn dies im Einzelfall ausdrücklich bestätigt werden kann. Gesetzliche Informations- und Sorgfaltspflichten bleiben bestehen.
Bei fehlenden oder unzutreffenden Angaben richten sich die Verantwortlichkeit und ein etwaiges Mitverschulden nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für eigene Pflichtverletzungen wird durch eine unterbliebene Mitteilung nicht pauschal ausgeschlossen.
9 Stornierung und Verschiebung
Der Kunde kann eine vollständige oder teilweise Stornierung in Textform, etwa per E-Mail an info@muniquechef.de, erklären. Maßgeblich ist deren Zugang. Eine Stornierung kann ab Vertragsschluss Kosten auslösen. In diesen AGB wird keine pauschale prozentuale Stornogebühr vereinbart.
Ob und in welcher Höhe ein Vergütungs- oder Ersatzanspruch besteht, richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften für die jeweilige Leistung. Bei werkvertraglichen Leistungen gilt insbesondere § 648 BGB: Von der vereinbarten Vergütung sind ersparte Aufwendungen und der gesetzlich anzurechnende anderweitige Erwerb abzuziehen. Bei dienstvertraglichen Leistungen gelten die hierfür einschlägigen gesetzlichen Regeln. Bereits erbrachte Leistungen und berechtigt angefallene, nicht ersparte Kosten werden nachvollziehbar dargestellt; eine doppelte Berechnung erfolgt nicht.
Der Kunde kann die Berechnung bestreiten und geltend machen, dass kein oder ein geringerer Anspruch besteht, insbesondere wegen höherer Ersparnisse oder anderweitigen Erwerbs. Vorauszahlungen werden angerechnet; Überzahlungen werden innerhalb von 14 Kalendertagen nach abschließender Abrechnung erstattet. Gesetzliche Kündigungs-, Rücktritts- und sonstige Rechte, insbesondere bei Pflichtverletzungen des Auftragnehmers, bleiben unberührt.
Eine Terminverschiebung bedarf einer Vereinbarung beider Parteien. Verfügbarkeit, wiederverwendbare Leistungen, bereits geleistete Zahlungen und ein etwaiger Mehr- oder Minderpreis werden vorab abgestimmt. Eine Verschiebung führt nicht automatisch zum Verlust bereits geleisteter Zahlungen.
10 Leistungsstörungen und Mängel
Beide Parteien informieren einander unverzüglich über erkennbare Hindernisse. Bei außergewöhnlichen Ereignissen, die eine Durchführung verhindern oder wesentlich beeinträchtigen, richten sich Leistungspflicht, Vergütung und gegebenenfalls Vertragsanpassung nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine pauschale Verpflichtung zur Zahlung des vollen Preises besteht dadurch nicht.
Der Kunde soll erkennbare Mängel möglichst während der Veranstaltung mitteilen, damit Abhilfe möglich ist. Gesetzliche Mängelrechte bleiben bestehen; eine unterbliebene Meldung innerhalb von 24 Stunden führt nicht automatisch zum Verlust von Ansprüchen oder zur Anerkennung der Leistung.
11 Haftung und Equipment
Marius Mutschinski haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für eigene Pflichtverletzungen und für das Verschulden seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Dies gilt insbesondere bei Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit. Diese AGB enthalten keinen pauschalen Ausschluss der Haftung für einfache Fahrlässigkeit.
Für Schäden, Verlust oder Bruch an bereitgestelltem Equipment haftet der Kunde nur, soweit ihm dies nach den gesetzlichen Vorschriften zuzurechnen ist. Es besteht keine pauschale verschuldensunabhängige Haftung für sämtliche Gäste. Normale vertragsgemäße Abnutzung ist kein Schaden.
Ein Ersatzanspruch wird nach dem tatsächlich ersatzfähigen Schaden und den gesetzlichen Regeln bemessen. Reparaturmöglichkeiten, Alter, Zustand und gegebenenfalls ein Abzug für eine Verbesserung gegenüber dem bisherigen Zustand werden berücksichtigt. Ein automatischer Anspruch auf den Neuwert oder pauschalen Wiederbeschaffungswert besteht nicht. Schäden werden dokumentiert.
12 Datenschutz und Referenzen
Personenbezogene Daten werden nur im gesetzlich zulässigen Umfang zur Anfragebearbeitung, Vertragsdurchführung und Erfüllung gesetzlicher Pflichten verarbeitet. Eingesetzte Cateringpartner erhalten nur die für ihre Aufgaben erforderlichen Informationen. Für Gesundheitsdaten, insbesondere personenbezogene Allergieangaben, müssen zusätzlich die besonderen datenschutzrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein.
Weitere Informationen zu Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherdauer und Betroffenenrechten enthält die Datenschutzerklärung unter https://muniquechef.de/datenschutz/. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten können einer sofortigen Löschung entgegenstehen.
Fotos und Videos für Referenz- oder Eigenwerbezwecke sowie die werbliche Nennung von Kunden, Veranstaltungsorten oder Kundenlogos bedürfen einer gesonderten vorherigen Vereinbarung und der erforderlichen Berechtigungen beziehungsweise Einwilligungen der Betroffenen. Die Zustimmung des Auftraggebers ersetzt keine erforderliche Einwilligung eines Gastes. Schweigen oder ein unterbliebener Widerspruch gelten nicht als Einwilligung. Die Buchung ist nicht von einer Werbeeinwilligung abhängig.
13 Widerrufsrecht bei termingebundenen Leistungen
Bei Verträgen über die Lieferung von Speisen und Getränken sowie weitere unter § 312g Absatz 2 Nummer 9 BGB fallende Dienstleistungen besteht für Verbraucher kein gesetzliches Widerrufsrecht, wenn der Vertrag einen spezifischen Termin oder Zeitraum für die Leistung vorsieht und die gesetzlichen Voraussetzungen dieser Ausnahme erfüllt sind.
Dieser Hinweis gilt nicht pauschal für alle Leistungen. Bei Verträgen, die nicht unter eine gesetzliche Ausnahme fallen, werden die erforderliche Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular gesondert vor Vertragsschluss bereitgestellt. Vertragliche und gesetzliche Stornierungs- beziehungsweise Kündigungsrechte sind vom Widerrufsrecht zu unterscheiden.
14 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern bleiben zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts unberührt, soweit sie anwendbar sind. Für den Gerichtsstand gelten die gesetzlichen Vorschriften; ein ausschließlicher Gerichtsstand am Geschäftssitz wird gegenüber Verbrauchern nicht vereinbart.
Veranstaltungsbezogene Genehmigungen, Musiklizenzen und sonstige externe Leistungen werden nur übernommen, wenn dies vereinbart ist. Eine pauschale Übertragung eigener Steuern oder sonstiger gesetzlicher Pflichten des Auftragnehmers auf den Kunden findet nicht statt.
Ist eine einzelne Bestimmung unwirksam, gelten die gesetzlichen Folgen. Individuell ausgehandelte Vereinbarungen haben unabhängig von ihrer Form gesetzlichen Vorrang.
